Liebe Messdiener, liebe Eltern! Dürfen wir vorstellen? Das sind Stoppi und Sabiene. Die beiden sind die Maskottchen der 72-Stunden-Aktion des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), die vom Donnerstag, den 23. Mai bis Sonntag, den 26. Mai 2019 stattfindet. Wir Messdiener sind natürlich dabei!
Was, wie, wo, wann?
Am Donnerstag, den 23. Mai 2019 bekommen wir um 17:07 Uhr in Germersheim eine Aufgabe gestellt, die wir innerhalb von 72 Stunden – also drei Tagen bis Sonntag – umsetzen müssen. Dabei geht es um ein soziales, politisches, ökologisches oder religiöses Projekt. Projektpate ist unser Bürgermeister Matthias Schardt. Der Trick bei der Sache: Wir wissen vorher nicht, was unsere Aufgabe sein wird! Wir haben die Möglichkeit, die Bevölkerung um Hilfe zu bitten oder über das Aktionsradio SWR3 Hilferufe zu schalten. Dazu brauchen wir jeden von euch über die kompletten 72 Stunden von Donnerstagabend bis Sonntagabend, damit wir so emsig arbeiten können wie Sabiene, die fleißige Biene. Für Verpflegung sorgen die Messdiener und auch eine gemeinsame Übernachtung wird es geben.
Was bisher geschah…
Wir Messdiener waren schon bei den ersten drei 72-Stunden-Aktionen dabei: 2004 haben wir eine Fotoausstellung organisiert, 2009 den Schulgarten in der Kardinal-Wendel-Grundschule und 2013 den St.-Gertrudis-Platz angelegt. Auch 2019 wollen wir wieder ein erfolgreiches Projekt umsetzen.
Unterrichtsbefreiung und Sonderurlaub
Damit das klappt, brauchen wir jeden von euch über die kompletten 72 Stunden. Dazu könnt ihr eine Unterrichtsbefreiung oder Sonderurlaub beantragen.
Schüler
Den Schulleitungen wird die Unterrichtsbefreiung für die Gesamtaktion vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Rheinland-Pfalz empfohlen. Die Befreiung bezieht sich, falls notwendig, auf Donnerstag ab 16:00 Uhr sowie Samstag und in allen Fällen auf Freitag. Das Formular haben wir beigefügt. Reicht das von einer/m Erziehungsberechtigte(n) unterzeichnete Formular in eurem Sekretariat bitte bis zum 31. März 2019 ein.
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Arbeitnehmer und Auszubildende
Ab 16 Jahren können Arbeitnehmer und Auszubildende bis zu 12 Tage Sonderurlaub im Jahr beantragen. Das Land zahlt den entgangenen Lohn/Ausbildungsvergütung bis höchstens 60 EUR pro Tag. Sonderurlaub kann am Freitag, bei Bedarf auch am Donnerstag (halbtags) und Samstag gewährt werden. Das Formular muss erst von der Pfarrei vorbereitet werden. Fordert es bei Bedarf bis zum 15. März 2019 bei den Oberminis an. Der Antrag muss bis zum 19. April 2019 bei eurem Arbeitgeber eingehen!
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Du kannst nicht oder kennst jemanden, der mitmachen will?
Wenn ihr an der Aktion nicht könnt, meldet euch bitte rechtzeitig bei den Oberminis Maximilian Götz oder Jonathan Meyer ab. An der Aktion können auch Kommunionkinder und Firmlinge teilnehmen. Meldet Interessenten bitte rechtzeitig an die Oberminis.