Führungszeugnisse und Antrittsbesuch bei Ehrenoberministrant Matthias Schardt

Ein Teil des Mess­di­enerrates mit Ehrenober­min­is­trant Matthias Schardt

Am Don­ner­stag, den 18. April 2015 besucht­en die Mess­di­ener St. Gertrud ihren Ehrenober­min­is­tran­ten Matthias Schardt erst­mals nach sein­er Wahl zum Bürg­er­meis­ter der Ver­bands­ge­meinde Rülzheim an seinem neuen Arbeitsplatz.

Der Besuch wurde mit dem Beantra­gen der erweit­erten Führungszeug­nisse ver­bun­den. Nach einem Gesetz des Bischofs von Spey­er müssen alle Mitar­beit­er der kirch­lichen Jugen­dar­beit im Bis­tum Spey­er ein solch­es Führungszeug­nis vor­legen. Das Gesetz ste­ht im Zusam­men­hang mit dem Bun­de­skinder­schutzge­setz (BKiSchG) und der Rah­men­vere­in­barung des Lan­des Rhein­land-Pfalz zu § 72a des Acht­en Sozialge­set­zbuch­es (SGB VIII). Die Kirche als Träger der Jugen­dar­beit erhält über das erweit­erte Führungszeug­nis Ein­sicht in die Ein­träge des Strafreg­is­ters der jew­eili­gen Per­son. Per­so­n­en mit ein­schlägi­gen Vorstrafen dür­fen in der kirch­lichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wed­er haupt‑, neben- noch ehre­namtlich beschäftigt werden.

Für alle Mess­di­enerräte wer­den nun bei der Kirche die erweit­erten Führungszeug­nisse hin­ter­legt – auch als Teil der Verpflich­tung der Mess­di­ener St. Gertrud Leimer­sheim, auf das Wohl ihrer Kinder und Jugendlichen zu achten.

Wir danken den Angestell­ten der Ver­bands­ge­meinde Rülzheim für die schnelle Annahme unser­er Anträge und unserem Ehrenober­min­is­tran­ten Matthias Schardt und seinem Büro für den fre­undlichen Empfang.